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Nach dem FC Gerolfing legt nun auch der FC Schwabmünchen Einspruch gegen die Spielwertung beim VfB Eichstätt ein. Beide Vereine haben beim Bayerischen Fußballverband Einspruch gegen die Wertung ihrer verlorenen Spiele gegen den VfB Eichstätt eingelegt.
Grund: der VfB hat mit Maximilian Zischler angeblich einen Spieler eingesetzt, für den kein Spielrecht bestanden hat.
Folgende Pressemitteilung veröffentliche der Landesligist am Donnerstag nachmittag:
Der Spieler Maximilian Zischler, der in der abgelaufenen Winterpause vom TSV 1860 Weißenburg zum VfB Eichstätt gewechselt und für diesen seit 1. Januar 2011 spielberechtigt ist, ist mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Bezirks-Sportgerichts Mittelfranken vom 2. November 2010 ab 5. November 2010 für vier Verbandsspiele der 1. Mannschaft des Vereins TSV 1860 Weißenburg gesperrt worden. Dieses Urteil ist der ganze Grund der Problematik.
Den Feststellungen des Sportgerichts der Bayernliga zufolge hat der TSV 1860 Weißenburg vom 5. November 2010 bis einschließlich 11. März 2011 drei Verbandsspiele in der Bezirksliga Mittelfranken Süd absolviert. Für den VfB Eichstätt war das Spiel gegen den FC Gerolfing am 5. März 2011 das erste Verbandsspiel seit der Winterpause 2010/2011, also seit dem Wechsel des Spielers Zischler nach Eichstätt. Das Landesligaspiel FC Gerolfing – VfB Eichstätt sei demnach also das vierte Verbandsspiel, für das der Spieler Zischler gesperrt gewesen wäre.
Inzwischen bringt auch der TSV Schwabmünchen zur Anzeige, dass in dem am 12. März 2011 ausgetragenen Landesligaspiel VfB Eichstätt – TSV Schwabmünchen auf Seiten des VfB Eichstätt der Spieler Zischler zum Einsatz gekommen sei, obwohl er für dieses Spiel kein Spielrecht gehabt habe.
Den weiteren Feststellungen des Sportgerichts der Bayernliga zufolge hat der TSV 1860 Weißenburg - vom 5. November 2010 an gerechnet – sein viertes Verbandsspiel mit seiner 1. Mannschaft in der Bezirksliga Mittelfranken Süd am 12. März 2011 bei der DJK Schwabach ausgetragen. Nach Aussage des Sportgerichts, dauerte die Verbandsspielsperre für den Spieler Maximilian Zischler also vom 5. November 2010 bis einschließlich 12. März 2011."
Der VfB Eichstätt hat seine Stellungnahme fristgerecht beim Sportgericht des Bayerischen Fußballverbandes eingereicht.
„Dem Spieler Maximilian Zischler ist kein Vorwurf zu machen. Letztendlich ist es eine Verkettung unglücklicher Vorkommnisse, die jetzt diese katastrophale Situation entstehen lässt“, so VfB Abteilungsleiter Axel Nerb. „Die Mannschaft und der ganze Verein stehen unter Schock. Egal wie die Sache aber ausgeht, schätze ich den Charakter und die Mentalität unserer Mannschaft und unseres Trainers als so stark ein, dass wir dennoch unser Saisonziel Klassenerhalt schaffen werden. Die lassen sich nicht unterkriegen“, so Nerb weiter.
„Wir haben unsere Sicht der Dinge dem Sportgericht mitgeteilt, und stellen auch heute noch einmal klar, dass dies keine vorsätzliche Aktion unsererseits war“, so Thomas Hein, 1. Vorstand VfB Eichstätt. „Wir warten jetzt das Urteil ab und hoffen natürlich auf eine für uns erträgliche Lösung“. |